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Autos ausschlachten erlaubt?!
  1. #1

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    Standard Autos ausschlachten erlaubt?!

    moin zusammen...
    bin ziemlich neu auf dem gebiet und auch neu hier im forum und hab da direkt ma ne ganz wichtige frage...

    ich habe vor mit nem kollegen der kfz mechatroniker ist nebenbei n paar autos auszuschlachten...
    wir haben zusammen 2 gewerblich nutzbare garagen die wir als hobbywerkstatt angegeben haben.
    also ist es uns erlaubt erstmal ein paar autos in den ruhestand zu versetzten oder müssen wir uns da an milliarde von vorschriften halten?!


    und wie is das eigentlich mit einem kleingewerbe...wir wollen das später auch mit nem kleingewerbe betreiben...

    Wie ist das mit nem schein? woher?
    was für voraussetzungen muss man erfüllen?
    wie is das mit steuern?!

    hoffe hier sind ein paar kluge köpfe die mir schnell helfen können...

    den bei mir siehts so aus

  2. # ADS
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  3. #2
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    Gewerblich Schlachten kannst vergessen. Da kommt nämlich erst mal das Umweltamt zu euch und überprüft die vorhandenen Entsorgungseinrichtungen, die ihr ja nicht habt. Die Auflagen sind so hoch, das Ihr erst mal, mindestens im 5 Stelligen Bereich, investieren müsst.

  4. #3
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    Naja du musst schon eine umweltgerechte Entsorgung der Flussigkeiten sowie eine ordnungsgemäße Verschrottung der Restteile gewährleisten würde ich mal sagen.

    Aber gewerblich ist so eine Sache, brauchst ja auch ein Lager dazu. Schlachtest du Alltagsfahrzeuge dann gibt es dafür Teile wie Sand am mehr und du wirst sie für nur wenig Geld los und schlachtest du seltenere Fahrzeuge wirst du eventuelle auf den Teilen sitzen bleiben

  5. #4

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    Standard

    also gewerblich kann man das schonmal komplett knicken ...

    und privat gehts solang ich mir von meinem schrotti oder wer auch immer hinterher die karosse bekommt ne quittung austellen lasse? weil was er dann mit der karosse macht is mir ja wurst...is nicht mehr meine...

    flüssigkeiten werden mit wannen aufgefangen und in kanistern gelagert die kann der kollege auf der arbeit entsorgen denke ich
    aber ansosnten wird natürlich auch fachgerecht entsorgt.


    ach genau und in welchem rahmen gilt das dann als privat?

  6. #5
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    Das Ausschlachten von Fahrzeuge ist dir Erlaubt in jederhinsicht, wenn Die Fahrzeuge auf deinem Grundstück stehen in der Garage, nicht öffentlich.
    http://www.bildercache.de/upload.html

    http://www.tuning-fans.de/mercedes-smart-tutorials/

    Du gehörst zu der Gruppe von Menschen die ein Auto besitzt, dass immer ein Blick auf der Strasse Wert ist. Du liebst dein Auto, pflegst es und bastelst gerne daran. Aber da geht noch mehr, mach weiter so.

    Meine eMai: mschhlem@googlemail.com

  7. #6

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    achja genau...ab wann gelte ich denn bei ebay als gewerblicher verkäufer? weil manche teile werden wir sicher darüber loswerden wollen...
    und da gabs ja in letzter zeit immer wieder böse nachrichten von wegen gewerblicher verkauf

  8. #7
    Avatar von vr6biene
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    Zitat Zitat von Schrauberling87 Beitrag anzeigen
    achja genau...ab wann gelte ich denn bei ebay als gewerblicher verkäufer? weil manche teile werden wir sicher darüber loswerden wollen...
    und da gabs ja in letzter zeit immer wieder böse nachrichten von wegen gewerblicher verkauf

    also zu ebay ... da gibt es keine genaue regelung das eine gericht sieht es ab 10 sachen an das andere wieder rum ab 60 usw.

    wobei es bei gebrauchtteilen ja wieder anders aussieht und gewerbliche verkäufer bei ebay sind ja auch nur die die sich als gewerblich regestriert haben
    ...
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    ...
    Den Gewerbeschein bekommst du beim Ordnungsamt kostet knapp 20 Euro
    Und hier noch was zum Thema Kleinunternehmer

    Kleinunternehmerregelung
    Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

    Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

    Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.
    Geändert von vr6biene (23.11.2008 um 15:37 Uhr) Grund: Automatische Beitragszusammenführung
    Phantasie ist wichtiger als Wissen. Denn Wissen ist begrenzt !

  9. #8
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    Zitat Zitat von Schhlem Beitrag anzeigen
    Das Ausschlachten von Fahrzeuge ist dir Erlaubt in jederhinsicht, wenn Die Fahrzeuge auf deinem Grundstück stehen in der Garage, nicht öffentlich.

    Sry, das ist quatsch.
    einfach nur halbwissen.
    Du brauchst für solche aktionen Öl- und Benzinabscheider.
    Du brauchst nen entsprechenden Boden usw.
    Du darfst ja rein theoretisch nichtmal nen Ölwechsel daheim im Hof machen.
    Klar, sagt wohl kaum einer was.
    Aber wenn dir der Eimer umfliegt und es jemand sieht hast du ein fettes Problem.
    Und wenn du mehr als ein Fahrzeug ausschlachtest bekommst du sobald es jemand mitbekommt Probleme!!!!

  10. #9
    Avatar von vr6biene
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    dem kann ich mich nur anschliessen ......
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  11. #10

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    leute ihr zerstört meine träume

    naja wie würde das denn aus sehn mit ner dicken schicht werkstattlack?! weil nen abfluss habe ich ohne hin nicht in der garage...dann kann ja nix ins grundwasser sickern denn ich wische es ja sofort weck...naja zumindest habe ich mal ner firma geschrieben um rauszufinden obderen lack für miene zwecke geeignet ist.

    wäre trotzdem gut noch von euren erfahrungen zu hören.

    gibt es sonst noch etwas ztu beachten zum thema schlachten?

  12. #11
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    Wo machst du die ölverschmierten Lumpen und Tücher hin?

  13. #12

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    schonmal daran gedacht das man das öl mit einem lappen und bremsenreiniger auffängt und dann in einem fass oder einer kiste lagert was man dann wiederrum bei einem entsorgungsunternehmen (mülldeponie) abgibt?
    zumindest hab ich mir das so gedacht

  14. #13
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    klar habe ich schon daran gedacht.
    Doch die meisten machen eben genau das nicht!
    Und das ist das problem.

    Aber:
    das Versprechen bringt dir nichts wenn du den Rest der Auflagen nicht erfüllen kannst

  15. #14

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    also falls es noch jemanden interessiert...habe endlich mal was von nem amt bekommen es ist mir schon erlaubt nur einen abschnitt verstehe ich nicht...

    es ging darum das ich gefragt hatte mit dem lack ob das dann in ordnung is und ich dann wartungsarbeiten durchführen darf...

    Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass Reparaturarbeiten am PKW in einer
    Garage zunächst vom Eigentümer des Grundstücks genehmigt werden müssen.
    Über den Umfang und Art der beabsichtigten Reparaturarbeiten ist
    außerdem das Bauordnungsamt der Stadt Bochum zu konsultieren.

    muss ich jezz das bauamt fragen ob ich meinen boden lackieren darf?!

    weil ich glaub kaum das die jungs mein auto interessiert..

  16. #15
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    Das kenn ich Die verweisen Dich jetzt auf das Bauamt, welches Dich dann zum Umweltamt verweist


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