Kleine Info:
Wer in eine Kontrolle kommt und sich nicht außweisen kann muss mit dem Rechnen, laut StVO.
Verwarngeld
A:
Fahrzeugschein und Führerschein oder sonstige Bescheinigungen nicht dabei hat ( Mitgeführt ) muss 10 Euro zahlen.
B:
Eine Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht rechtzeitig nachgekommen ( nach 1 Tage ) muss mit 25 Euro Rechnen.
Kommt auch sehr oft vor zu Zeit bei Kontrollen.



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