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Arbeitszeugnisse richtig lesen.
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    Frage Arbeitszeugnisse richtig lesen.

    Da mich das auch seit längeren Interessiert möchte ich euch das nicht vorenthalten.


    Worauf Personaler zuerst achten
    Wenn viele Bewerbungen bei einem Unternehmen eingehen, können Personalverantwortliche nicht immer alle Zeugnisse genau durchlesen. Sie treffen daher eine Vorauswahl. Meist beachten sie zuerst die Gesamtbewertung am Schluss des Zeugnisses. Wichtig ist für sie auch, wie es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kam - ist der Mitarbeiter selbst gegangen oder doch "gegangen worden"? Wichtig ist ihnen auch der Zukunftswunsch des Arbeitgebers, bedauert er den Weggang des Kollegen und wünscht er ihm für die Zukunft alles Gute?

    Erst im zweiten Schritt lesen sie die detailliertere Aufgabenbeschreibung. Ein sehr kurzes Zeugnis wirkt meist negativ. Allerdings ist ein Praktikumszeugnis nie so ausführlich wie ein Arbeitszeugnis für eine mehrjährige Mitarbeit. Manche Unternehmen verteilen grundsätzlich nur Praktikumsbestätigungen. Darin sollte sich dann aber zumindest eine genaue Auflistung der Tätigkeiten befinden.




    Notenskala für die Gesamtbewertung
    sehr gut:

    ■Herr/Frau XY hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten/uneingeschränkten Zufriedenheit erledigt.
    ■Alternativ: Wir waren immer mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
    gut:

    ■... hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unser vollen Zufriedenheit erledigt.
    ■Alternativ: Wir waren mit seinen Leistungen immer voll und ganz zufrieden.
    befriedigend:

    ■... hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
    ausreichend:

    ■... hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
    mangelhaft:

    ■... hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen/im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
    ungenügend:

    ■... hat sich bemüht, seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
    Grundsätzliches zur Sprache
    Ähnlich wie bei der Gesamtbeurteilung verläuft auch die Bewertung der einzelnen Arbeitsleistungen und des Sozial- verhaltens. Zu einer sehr guten Bewertung gehört die Betonung der Durchgängigkeit der Leistung ("immer", "stets") und ein Superlativ wie, "außerordentlich", "vollste" oder "uneingeschränkt". Zur Note "gut" gehört auch ein "immer", allerdings eine Stufe abgeschwächt mit Adverbien wie "voll" oder "besonders". Wenn diese Ausschmückungen fehlen, liegt die Bewertung bei der Note 3 oder darunter, ist also eher schlecht.

    Es gibt sogar Negativmarker für schlechte Noten, die aber eher selten geworden sind:

    ■Er/sie war stets bemüht/hat sich angestrengt (es aber nie geschafft!).
    ■so gut er konnte (konnte es aber nicht)
    ■hat uns in Erstaunen versetzt (hat uns vollkommen entsetzt!).
    ■in der ihm eigenen Weise (hat nicht zu uns gepasst, war ein Quertreiber).
    ■hat alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt (unkreativer Langweiler).
    ■Einschränkungen wie "im Allgemeinen" oder "grundsätzlich" wirken sehr negativ
    ■zeigte Verständnis für seine Arbeit (hat überhaupt nichts zustande gebracht).



    Geheime Codes.


    Hier eine Auswahl berüchtigter Codes:

    ■Für die Belange der Belegschaft bewies sie stets Einfühlungsvermögen (sie suchte nach intimen Kontakten, belästigte Kollegen).
    ■Für die Belange der Kollegen bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen (er ist homosexuell).
    ■Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei (er war oft betrunken).
    ■Sie war ein gesuchte Gesprächspartnerin (sie ist ein Schwätzerin, tratscht zu viel).
    ■Sie setzte sich für die Belange ihrer Kollegen ein (sie war gewerkschaftlich aktiv - was für manche Arbeitgeber ein k.o.-Kriterium ist).
    ■Schlussformel: Wir wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit (er war oft krankgeschrieben).



    Um aber ganz sicher zu sein, sollte das jeder prüfen lassen beim Rechtsanwalt oder bei der Arge bzw Arbeitsamt.
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    Naj, die meisten dieser vergifteten Komplimente sind ja schon bekannt. Manche (wie z.B. für betrunken) kannte ich gar nicht. So wie sich das liest wird es anscheinend beinahe schwierig, ein gutes Urteil unmißverständlich zu formulieren.

  4. #3
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    Ja genJa genau so ist das.
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  5. #4
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    Was bedeutet das:
    .....,wodurch xy stets sehr solide Resultate erzielte?

    Ist nicht gut oder?

    Man kann doch ein besseres Zeugnis verlangen bzw. dass der Satz geändert wird?
    Und was ist, wenn man sieht dass die Sätze genauso aus dem Internet kopiert wurden? Das geht doch nicht.
    Grüße Melanie

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  6. #5
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    ja du kannst den satz ändern lassen.

    sätze ausm internet kopieren ist vollkommen legitim solange du das schriftstück anerkennst.

    naja solide resultate is für mich grenzwertig. kommt da denke ich son bissl auf den zusammenhang an.
    wenn das zeugnis gesamt eher positiven ist dann isses gut. ansonst eher nicht.

    (schreib dir dein zeugnis doch selber und lass es vom chef unterschreiben)
    MfG Johannes

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  7. #6
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    Für solche Sachen gibt es doch Spezialisten (vielleicht Anwalt für Arbeitsrecht) Ich denke wenn Du wirklich Zweifel hast, bei Deinen (oder von wem auch immer) Arbeitszeugnis, sollest Du nal einen solchen Spezialisten kontaktieren.

    Vielleicht kennt jemand in Deinen Bekanntenkreis auch einen fähigen Personaler.

    Gruß Jan

  8. #7
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    ....und immer dran denken:
    Ein Arbeitgeber draf kein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen.
    Wenn ihr also die Vermutung habt dass euer Zeugnis negative INhalte hat dann könnt ihr das ändern lassen.

    Ich frage mich nur: Für was braucht man dann noch ein Arbeitszeugnis??

  9. #8
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    Frage

    Ich frage mich nur: Für was braucht man dann noch ein Arbeitszeugnis??


    Mögliche Antworten.
    Viele Firmen wollen eben soein Zuegnis haben um einfach zu sehen wie war die Person wirklich manche Firmen rufen dort sogar auch an, zu recht.

    Man darf eins nicht vergessen die Verjährungsfrist ist beim Zeugnis 1 Jahr danach geht garnix und Firmen können damit sehr lange warten bis die Zeit abgelauffen ist. Sicherlich hat jeder ein anspruch darauf aber was machen wenn man kein Zeugnis bekommt ??? Klagen !!
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  10. #9
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    Ich finde diese ganzen Arbeitszeugnisse so was von link. Da braucht man als Arbeitnehmer ja extra ein Studium um das überhaupt zu verstehen. Wenn der Arbeitgeber einen reinwürgen möchte dann kann er das auf diese Art und Weise mache. Echt schlimm!

  11. #10
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    Ja ganz genau so ist das, es mag nicht leicht sein überhaupt ein Zeugniss auszustellen.
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  12. #11
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    Ein Arbeitgeber ist aber auch verpflichtet dem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis auszustellen.
    Und wenn man nicht zufrieden ist kann man auch Widerspruch einlegen und ein neues Zeugnis verlangen.
    Ich war mit meinem Zeugnis auch nicht zufrieden, hab Widerspruch eingelegt und hab ein besseres Zeugnis bekommen.
    Grüße Melanie

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  13. #12
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    Zitat Zitat von black_meli Beitrag anzeigen
    Ein Arbeitgeber ist aber auch verpflichtet dem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis auszustellen.
    Und wenn man nicht zufrieden ist kann man auch Widerspruch einlegen und ein neues Zeugnis verlangen.
    Ich war mit meinem Zeugnis auch nicht zufrieden, hab Widerspruch eingelegt und hab ein besseres Zeugnis bekommen.
    und das ist interessant solange dein recht wie du willst. kannst das ding 15 mal neu schreiben lassen wenn du willst.
    daher sind viele arbeitgeber kulant wenn man sein zeugnis selbst schreibt und nur zur unterschrift abgibt. (trennung im guten vorrausgesetzt)
    MfG Johannes

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