Hey liebe Leute,
bevor mich die Polizei verwarnt hat, bin ich seit Sommer immer ohne Fahrradlampen auch im Dunkeln durch die Stadt geradelt. Denn die Straßen selbst sind ja so gut ausgeleuchtet. Aber es gibt da wohl eine Pflicht, dass man Lichter am Rad haben muss. Also habe ich dieses Forum über Computer zu Rate gezogen. Dort habe ich mir dann auch gleich solche Lämpchen gekauft. Die haben auch eine Blinkfunktion, die ich ja nicht nutzen darf, da nur gleichbleibendes Licht erlaubt ist, oder? Aber was ist mit einem beleuchteten Stirnband? Sind die Regeln da anders und die dürfen vielleicht blinken? Euer Rat wäre mir wirklich viel Wert!
Ich danke euch



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, ich wollt rückwärts einparken, voll beleuchtet mit Blinker, da kam der Mountainbikekasper um die Ecke, war zu schnell und ist Leder voll auf die Haube. Nun ist ne Delle drin, den Radfahrdepp hab ich wegen der Einbahnstraße nicht zu packen bekommen, der ist illegal weitergefahren. Ich mit Leder um den Block gerauscht, um ihn oben abzufangen, hab ihn auch fast erwischt, nur ist der Type in einen schmalen Fußgängerweg rein und weg war er....

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