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Position Tagfahrlicht?
  1. #1

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    Standard Position Tagfahrlicht?

    Tach,
    ich wollte mein Laguna I (B56/ Bj 2000) gern mit Tagfahrlicht ausrüsten. Speziell mit diesen hier:
    Philips 12810WLEDX1 LED DayLight5: Amazon.de: Auto & Motorrad

    Nun hab ich mir mein Wagen mal vorn angeschaut..aber da kommt ja irgendwie gar nichts in Frage wo man die Teile hinsetzen könnte. Habt ihr eine Idee? Ich wollte es ja schon irgendwie vorne in die Stoßstange/ Grill integrieren..

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  3. #2
    Avatar von Blue_Devil
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    setz sie doch in den breiten Spalt zwischen Grill und Stoßstange :-) beim Phase 2 geht das ganz gut :-)

  4. #3
    Avatar von Speedy1080
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    In den Spalt wird nix - da se laut STVO 60cm auseinander aber 40 cm vom rand weg sein müssen

    dort befindet sich aber beim Laguna 1 die Halterung vom Grill (Unter den Scheinwerfern )
    Lange Rede - garkein Sinn

  5. #4
    Avatar von speedy01126
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    Zitat Zitat von Speedy1080 Beitrag anzeigen
    In den Spalt wird nix - da se laut STVO 60cm auseinander aber 40 cm vom rand weg sein müssen

    dort befindet sich aber beim Laguna 1 die Halterung vom Grill (Unter den Scheinwerfern )
    ...da kann ich @speedy1080 recht geben .
    Ich hab welche dran.Und nun sind die vielleicht 55cm von einander entfernt.
    Geändert von speedy01126 (16.02.2011 um 09:03 Uhr)

  6. #5

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    Und wo hast du sie dran Speedy? Erkenn ich auf dem Minibild nicht..

  7. #6
    Avatar von speedy01126
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    Zitat Zitat von Stundex84 Beitrag anzeigen
    Und wo hast du sie dran Speedy? Erkenn ich auf dem Minibild nicht..
    Ne auf diesen Bild waren die noch nicht dran. Die sind jetzt in dem Schlitz zwischen dem Kennzeichen!!! War allerdings mit etwas Arbeit verbunden.

    Der rechte ist gemeint!!!!!
    Geändert von speedy01126 (16.02.2011 um 09:04 Uhr)
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  8. #7
    Avatar von Lucius
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    Ihr habt da etwas falsch verstanden. Die Tagfahrleuchten dürfen maximal 40 cm vom Rand entfernt sein. Siehe http://www.bmvbs.de/cae/servlet/cont...en-kfz-pdf.pdf Seite 94 ab Punkt 6.19.
    Ich muss sagen, so neben dem Nummernschild sieht das ganz gut aus. Welche TFLs hast du da verbaut?

  9. #8
    Avatar von speedy01126
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    Zitat Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
    Ihr habt da etwas falsch verstanden. Die Tagfahrleuchten dürfen maximal 40 cm vom Rand entfernt sein. Siehe http://www.bmvbs.de/cae/servlet/cont...en-kfz-pdf.pdf Seite 94 ab Punkt 6.19.
    Ich muss sagen, so neben dem Nummernschild sieht das ganz gut aus. Welche TFLs hast du da verbaut?
    nee nee nicht das wir hier aneinander vorbei reden.So steht es auch in deinem Link drin.Von dem äußersten Punkt vom Kotflügel bis hin zum TFL müssen es min 40mm sein.Und Zwischen den beiden TFL müssen min 60mm betragen!!! Ja wie genau die jetzt heißen kann ich leider nicht sagen.Insgesamt sind es 38 LED´s mit E-Zeichen und diese R87.Die netten Dinger gabs wie immer bei Ebay. Man sollte schon vorher gut messen wo man die hin bauen möchte und dann danach suchen welche da rein passen könnten.(viel spass beim basteln)
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  10. #9
    Avatar von Lucius
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    Lies bitte nochmal genau.
    6.19.4 Anordnung
    6.19.4.1 In Richtung der Breite: Der von der Fahrzeuglängsmittelebene am
    weitesten entfernte Punkt der sichtbaren leuchtenden Fläche in Rich-
    tung der Bezugsachse darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten
    Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
    Da steht doch eindeutig höchstens und nicht mindestens. Wie wäre es sonst zu erklären, dass die werksseitig von Audi und Mercedes verbauten TFLs eben nicht so weit von der äußeren Kante entfernt sind?

  11. #10
    Avatar von speedy01126
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    Blinzeln

    Naja maximal 40mm so steht es in meiner Anleitung.Und das bei den Werkskarren sagt das ja schon der Name (Werk , von der Stange) Ich werde es ja sehen wenn die Rennleitung mich mal anhält und dann deswegen rumblubbert.Bei uns fahren ganz andere Auto´s mit TFL rum die noch nicht mal min 25mm von Boden entfernt sind.Außerdem ist es ja auch nicht soo einfach die Dinger beim Laggi zu verbauen.Irgendwas stört oder ist ja immer.

    Die einzige Bezeichnung die ich für meine TFL gefunden haben ist LGX07.Und laut Google zeigt er mir aber andere an.Hab ja geschrieben wo ich meine her habe.
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  12. #11
    Avatar von Speedy1080
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    Zitat Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
    Lies bitte nochmal genau.

    Da steht doch eindeutig höchstens und nicht mindestens. Wie wäre es sonst zu erklären, dass die werksseitig von Audi und Mercedes verbauten TFLs eben nicht so weit von der äußeren Kante entfernt sind?
    So ist der anbau laut STVO



    Zusätzlich darf man nie Nachrüstung und vom Werk vergleichen
    da werden immer unterschiede gemacht - Bei Audi sind se z.b in den scheinwerfern und die werden natürlich nicht 40cm nach innen gesetzt
    Geändert von Speedy1080 (16.02.2011 um 14:58 Uhr)
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  13. #12
    Avatar von speedy01126
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    oh Speedy1080 so wie er nun mal ist.Er versucht es gleich mal genau da-zustellen.

    ...haste fein gemacht.
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  14. #13
    Avatar von Lucius
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    Ok, werksseitig und Nachrüstung sind nicht das gleiche, unterliegen doch aber den gleichen Bestimmungen.
    Man kann es doch ganz gut an der Höhenangabe sehen, da gibt es einmal mindestens 250mm und einmal maximal 1500mm. Da kommt doch keiner auf die Idee zu sagen, die müssen mindestens 1500mm vom Boden entfernt sein. Das gleiche halt bei der Angabe für den Abstand zur Seite.

  15. #14
    Avatar von speedy01126
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    Nun gut wir wollen uns ja nicht streiten.Das Bild von Speedy1080 sagt ja eigentlich schon alles.
    Und wenn wir es am Schluss doch verkehrt gemacht haben werden uns die Rennleitung oder auch der TÜV dann schon sagen
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  16. #15
    Avatar von Florian1988
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    Aber heißt es nicht laut satzung das dass tfl ausgehen muss wenn das richtige licht an geht heißt ja eigentlich das es bei audi oder benz das kein richtiges tfl ist


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