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Eintragung von Felgen
  1. #1
    Avatar von LagunaCruiser
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    Standard Eintragung von Felgen

    Hey Leuts,

    Ich habe mir 17 Zöller gekauft. Ich wollte wissen was es mich kostet die Eintragen zu lassen?

    MfG LagunaCruiser

  2. # ADS
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  3. #2
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    Avatar von Splitter
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    hast du ein gutachten für die felgen in denen dein wagen gelistet ist und die montierten reifen?

    Wenn ja, dann 35-50euro

    gruß
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  4. #3
    Avatar von LagunaCruiser
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    Hey,

    Also ich habe mir folgende Felgen RIAL MODENA 7Jx17H2 17" ET 40 LK 4x100 gekauft.
    ich war auf der Seite von RIAL. Hab da auch eine Gefunden als PDF. Kann sich jemand die mal ansehen und mir sagen ob es die Richtige ist?

    Hier der Link:
    RIAL Leichtmetallfelgen GmbH - ABE/TÜV Gutachten

    MfG LagunaCruiser

  5. #4
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    Avatar von SannSpeed
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    ich habe nun nur mal k1c und k2b angeschaut.

    das heißt dass du die kotflügel ziehen musst.....

    da is also nix mit plug'n'play...

  6. #5
    Avatar von LagunaCruiser
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    Hey,

    Und was kostet mich der Spaß wenn ich das auch noch machen lassen muss???

    MFG LagunaCruiser

  7. #6
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    jenachdem wass die anderen nummern noch zu bedeuten haben.
    lies es dir mal durch und schreib die sachen hier rein die man an deinem machen müsste und dann reden wir weiter

  8. Der folgende Benutzter bedankte sich bei dir SannSpeed wegen dem sinnvollen Beitrag:

    LagunaCruiser (09.01.2012)

  9. #7
    Avatar von LagunaCruiser
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    Renault Laguna
    B56

    A01 A02 A04
    A05 A08 A09
    A12 A21 A99
    B02 K1c K2b
    K42 K45 S01


    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
    verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
    -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
    und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
    Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
    bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

    A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
    Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

    A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
    länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
    werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
    gleichem Abrollumfang verwendet werden.

    A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
    vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

    A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

    A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
    von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
    Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
    (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
    Felgenrand hinausragen.

    A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
    Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
    Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

    B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
    Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

    K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.

    K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.

    K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
    Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
    vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

    S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
    (siehe Seite 1) verwendet werden.
    Geändert von LagunaCruiser (09.01.2012 um 20:59 Uhr)

  10. #8
    Jan
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    Ist schon ein paar Jahre her. Ich habe damals für das Ziehen und Bördeln inkl. Versiegeln 400 DM bezahlt (nur Hinterachse inkl. Sonderabnahme beim TÜV).

    Aber um das Preise vergleichen, wirst Du nicht herumkommen. Man beachte den ersten Satz - DM nicht €

    Gruß Jan

  11. #9
    Avatar von Wasserstoff
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    Naja, ich rechne das mal so in etwa um------ werden dann etwa 400€ werden!

  12. #10
    The Pilot
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    Das mit dem Nachbearbeiten der Radhauskanten ist eine Standart-Floskel in praktisch allen Gutachten ab ~ 16-zölligen Rädern. Ob es wirklich sein muss, wirst du erst sehen, wenn die Räder montiert sind.

    Test der Freigängigkeit:

    jeweils 1x vorne und hinten das Rad anheben. Holzklotz darunter packen und Rad wieder ablassen. Auch im nun eingefederten Zustand darf kein Kontakt zwischen Rad und Fahrzeug stattfinden. An der Vorderachse muss auch bei voll eingeschlagenen Lenkrad noch Luft zwischen Rad und Kotflügel sowie Rad und Federbein sein.

  13. #11
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    Zitat Zitat von The Pilot Beitrag anzeigen
    Das mit dem Nachbearbeiten der Radhauskanten ist eine Standart-Floskel in praktisch allen Gutachten ab ~ 16-zölligen Rädern. Ob es wirklich sein muss, wirst du erst sehen, wenn die Räder montiert sind.
    ganz genau, das stand bisher in allen meinen nachgerüsteten Felgensätzen drin, bei jedem Fahrzeug.
    Ist nicht immer ein Muss, aber oft halt leider schon.

    wie bereits beschrieben wurde, einfach testen und gut ist
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  14. #12
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    Da steht dann aber meist: die freigängigkeit muss gewährleistet sein.

    Hier steht es aber explizit drin dass bearbeitet werden MUSS

  15. #13
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    Zitat Zitat von SannSpeed Beitrag anzeigen
    Da steht dann aber meist: die freigängigkeit muss gewährleistet sein.

    Hier steht es aber explizit drin dass bearbeitet werden MUSS
    okay okay, ist ja gut
    Made in Italy!

  16. #14
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    wir wollen ja kompetent helfen ggg

  17. #15
    Avatar von Florian1988
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    Also ich weis nur soviel ich habbe damals auch 17" felgen drauf und ich musste nichts Bürteln oder ziehen hatte alles top luft hinten habe ich sagar noch spurplatten drauf und der Tüv beamte hat auch gesagt das alles in ordnung ist und somit war ich auch zufrieden.


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