in dem moment veränderst du die serienmäßige abgasanlage und verlierst die betriebserlaubnis, da du keine abe dafür hast. ich hab mir andere anschweißendrohre dran machen wollen, und stell dir mal vor: das wird vom tüv abgenommen und eingetragen! das wird ne einzelabnahme. wenn du meinst, du düftest so weiter fahren, dann tu das. laut tüv und laut händler ist es verboten. was du machen darfst: du darfst die blende draufstecken/schrauben und das wars auch schon...
aber regeln sind eh da um gebrochen zu werden...und alles widerspricht sich irgendwo![]()



LinkBack URL
Über LinkBacks
Zitieren


Lesezeichen