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Frage zur Garantie
  1. #1
    night
    Gast

    Standard Frage zur Garantie

    Hi, ich habe mir im Feb. einen 5 Jahre alten Astra gekauft. Bin nun 4000km gefahren und das Steuergerät vom Motor ist kaputt gegangen. Die haben das repapriert und sogar bestätigt, dass ich Garantie habe(Laut BGB hat man doch für gebrauchte Güter 1 Jahr Garantie), aber ich soll 50% selbst bezahlen.
    Ich sehe das nicht ein. Auto gekauft und nach 5 Monaten kaputt.

    Ich wollte mal Fragen, ob sich jemand damit auskennt oder ähnliche Erfahrung gemacht hat.

    Mfg night

  2. # ADS
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  3. #2
    Moderator
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    Avatar von Fürst Manuel
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    Danke
    0
    Bedankt 170 mal in 166 Beiträgen
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    1

    Frage

    Schau doch erstmal nach, ob die Garantie, ein Steuergerät ( Kaputt ) das DECKT.

    Normal ist 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie Drauf, aber ein Steuergerät ??
    http://www.bildercache.de/upload.html

    http://www.tuning-fans.de/mercedes-smart-tutorials/

    Du gehörst zu der Gruppe von Menschen die ein Auto besitzt, dass immer ein Blick auf der Strasse Wert ist. Du liebst dein Auto, pflegst es und bastelst gerne daran. Aber da geht noch mehr, mach weiter so.

    Meine eMai: mschhlem@googlemail.com

  4. #3
    Avatar von ps001
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    Beiträge
    170
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    0
    Bedankt 3 mal in 3 Beiträgen

    Standard

    hm gute frage

    soweit ich weiß sind von der gebrauchtwagengarantie nur nicht-verschleißteile gedeckt.
    ob da jetzt ein steuergerät dazuzählt- naja

    grüsse ps001

  5. #4
    night
    Gast

    Standard

    hm gute frage

    soweit ich weiß sind von der gebrauchtwagengarantie nur nicht-verschleißteile gedeckt.
    ob da jetzt ein steuergerät dazuzählt- naja

    grüsse ps001
    Jop das denke ich auch! Ein Steuergerät ist kein Verschleißteil. Wiseo sollte es sich denn abnutzen.

  6. #5
    Opel-Flick
    Gast

    Standard

    Also als Verschleissteil würde ich das ganze nicht sehen

    Was hat den der Wagen insgesamt runter?
    Würde mir das mal erklären lassen wieso du die 50% bezahlen sollst, am besten ist schriftlich und dann ab zum Anwalt oder auch eine Verbraucherschutzzentrale kann dir unter umständen weiter helfen.

    Der ADAC lässt dich, sofern du Mitglied in dem Verein bist, auch nicht im Regen stehen!


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