Wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer.
-
Wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer.
Verkehrsrecht - Online
Sonderfahrzeuge
Info by
Wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?
Wollen Sie Ihren Wagen als Oldtimer einstufen lassen, muß er die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Wagen muß mindestens 30 Jahre alt sein.
Er muß sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden
Er muß eine an den Originalzustand des Fahrzeugs angelehnte Fahrzeugausrüstung haben, d.h. daß Sie Verschleißteile selbstverständlich ersetzt haben dürfen. Das Fahrzeug darf auch mit Sicherheitsgurten ausgerüstet oder mit einem Katalisator nachgerüstet sein. Trotz zusätzlicher Ausrüstungen und Ausstattungen muß es sich im wesentlichen aber immer noch um das Original-Fahrzeug handeln, wie es vom Band gerollt ist.
Der Einsatz des Fahrzeugs muß in erster Linie der "Pflege des technischen Kulturgutes" dienen. Steht also fest, daß Sie Ihren VW 1600 TL, Baujahr 1966, trotz guten Erhaltungszustandes im wesentlichen dazu einsetzen, als Malermeister damit auf die Baustelle zu fahren, können Sie nicht damit rechnen, daß das Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird.
Die obigen Voraussetzungen müssen Sie bei TÜV oder DEKRA durch eine sog. Eingangsuntersuchung feststellen lassen, die zugleich als Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO gilt.
Oldtimer - Steuervergünstigungen
Wer ein altes Auto sein Eigen nannte, wurde in letzter Zeit doppelt bestraft: Zur generellen Reparaturanfälligkeit und den damit verbundenen hohen Kosten kam noch, daß für das Museumsstück in der Regel eine höhere Steuer gezahlt werden mußte, als für einen neuen Wagen. Denn das Altfahrzeug war in der Regel nicht schadstoffarm im Sinne der einschlägigen Vorschriften.
Mit dem jetzt inkraft getretenen neuen emissionsorientierten Kraftfahrzeug-Steuergesetzes hatte sich die Lage zugunsten der Altfahrzeuge nochmals verschärft. Denn mit den neuen Vorschriften wollte der Gesetzgeber schadstoffarme Fahrzeuge besonders begünstigen und "Dreckschleudern" besonders belasten. Besonders die Besitzer von Sammler-Fahrzeugen führten deshalb bittere Klage. Wer schon viel Geld in ein Fahrzeug steckte, um dessen Original-Zustand möglichst zu erhalten, sollte nicht auch noch steuerlich bis an die Grenze des Unerträglichen belastet werden. Es bestand die Gefahr, daß viele Oldtimer-Besitzer des ständigen Pflegens müde wurden und ihren Wagen einfach zum alten Eisen gaben. Um das zu verhindern und um "technisches Kulturgut zu erhalten" (wie sich Verkehrsminister Wissmann auszudrücken beliebte) wurden mit Wirkung zum 01. Juli 1997 steuerliche Sonderregelungen für "Oldtimer" in das Kraftfahrzeug-Steuergesetz aufgenommen.
Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (BB-07...)
§ 17 FZV i.V.m. § 2 Nr. 22 FZV i.V.m. § 23 StVZO
Hinweis:
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung betreffender Fahrzeuge.
Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte können unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden.
Der Halter muss fortlaufende Aufzeichnungen über seine Fahrten in einem Fahrtenbuch führen.
Das "07"-Kennzeichen kann befristet oder widerruflich zuverlässigen Haltern von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden.
Um die Zuverlässigkeit der Halter zu überprüfen, werden von der Zulassungsbehörde verschiedene Anfragen (Polizei, Kraftfahrt-Bundesamt usw.) eingeholt. Die Bearbeitungszeit bei Antragsabgabe dauert derzeit ca. 6 bis 8 Wochen.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
■Personalausweis oder Reisepass i. V. m.Meldebestätigung des Halters (gegen eine Gebühr von 2,50€ können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
■Einzugsermächtigung einschl. Vollmacht
■Polizeiliches Führungszeugnis (beim Rathaus beantragen)
■Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
■ggf. Vollmacht für Vertreter und dessen Personalausweis oder Reisepass
■Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
■Versicherungsbestätigung ( 7-stellige EVB-Nummer für rote Kennzeichen )
■Gutachten für die Einstufung eine Fahrzeuges als Oldtimer gem. § 23 StVZO
■Gültige Hauptuntersuchung
■Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, vor Zuteilung eines 07-Kennzeichens muss das nationale Kennzeichen außer Betrieb gesetzt werden)
■Antrag zur Erteilung des dauerroten Kennzeichens ( Antrag liegt bei der Zulassungsbehörde aus)
Gebühren
200 € für die Ersterteilung
Kfz.-Steuer
■derzeit für Motorräder: ca. 46 €
■für alle übrigen Fahrzeuge: ca. 191 €
Geändert von Fürst Manuel (24.11.2009 um 23:23 Uhr)
-
-
24.11.2009 23:15 # ADS
Werbeanzeige
Ähnliche Themen
-
Von sk8erboi im Forum Oldtimer & Youngtimer
Antworten: 13
Letzter Beitrag: 17.11.2009, 17:30
-
Von TheBull im Forum Oldtimer & Youngtimer
Antworten: 7
Letzter Beitrag: 14.04.2008, 13:30
-
Von Doc im Forum FAQ & NEWS
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 30.11.2007, 23:46
-
Von Fürst Manuel im Forum Verbesserungsvorschläge für das Tuning Forum
Antworten: 47
Letzter Beitrag: 30.11.2007, 00:48
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
Foren-Regeln
Lesezeichen