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Corsa A und B baugleich?
  1. #1

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    Standard Corsa A und B baugleich?

    Hallo zusammen,

    ich habe mir bei Ebay ein Fahrwerk für meinen Corsa B gekauft.
    Im Text der Auktion stand das dieses für den Corsa A und B sei. Im ABE ist aber nur der Corsa A (-CC) eingetragen.
    Als ich das Fahrwerk (von FK) einbauen lassen wollte, hieß es, dass dieses nicht passt, da die Alu Felgen (15") nicht mit dem Fahrwerk zusammen passen.
    Vom Verkäufer des Fahrwerks bekomme ich nur zu hören, dass der Corsa A und B baugleich sind....und deshalb das Fahrwerk passen muss.
    Hat jemand eine Ahnung wie ich jetzt weiter vorgehen muss? Bzw. kann man das Fahrwerk wirklich als Corsa B tauglich verkaufen, obwohl im ABE nur der Corsa A drinne steht?
    Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

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  3. #2
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    Avatar von SannSpeed
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    Standard

    reklamieren!
    a + b sind nicht baugleich!

    wenn er es als fahrwerk für a + b verkauft hat, aber im gutachten nur der a drin steht dann weicht das produkt erheblich von der artikelbeschreibung ab und du kannst die transaktion rückgängig machen!

  4. #3
    Avatar von terra-tuner
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    Wir sollten mal einen E-Bay Thread eröffnen, wo jeder seine schlechten Erfahrungen einschreibt! Der is in einer Stunde bei 5000 Einträgen!

    Sorry, aber das is ja mal wieder ein typisches Beispiel für absolute Abzocke oder?
    So ein Mist zu VERKAUFEN!

    MfG
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  5. #4
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    Standard

    ABer dasliegt nicht an e-bay sondern eher am verkäufer...
    und da kannst das nur bei dem ebay team melden und die können dann widerum auch nix machen oder machen einfach nix... bringt ja geld...

    Gruß Dream

    PS: aber das mit 5000 antworten in ner stunde könnte knapp werden
    Gruß Falk

    Ich gehöre zum S-Team

  6. #5
    Avatar von terra-tuner
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    Ja, stimmt schon, aber deswegen sag ich ja: Einfach die schlechten "Erfahrungen" bei E-Bay, also das betrifft ja vor allem den Verkauf,schildern!

    Nagut...werdens halt nur 4500

    MfG
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  7. #6
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    Avatar von SannSpeed
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    hey....TOPIC!

    ich denke er sollte von seinem rückgaberecht gebrauch machen.
    auch wenn es ein privatverkäufer ist der es "unter ausschluss jegicher gewährleistung......" liegt ein schwerwiegender mangel vor.

  8. #7
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    das muss man doch wissen das corsa a und b zwei underschiedliche kfz`ge sind oh gott oh gott

    __________________
    HahnJayMaN

  9. #8

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    Vielen Dank für die schnellen Antworten......
    Hier haben aber einige nichts zu arbeiten....
    Ich habe das Fahrwerk von einem Kollegen ersteigern lassen. Da ich erstens keine Zeit habe und zweitens nicht das Fachwissen, um einfach mal so 250 Euro aus dem Fenster zu hauen. Das es jetzt doch so gekommen ist -

    Das größte Problem wird sicherlich sein, dass es schon im Juli gekauft wurde. Ich aber nie Zeit hatte, es einbauen zu lassen. Ich arbeite in einem 3Schicht Betrieb und da die Zeiten mit der Werkstatt immer abzusprechen ist sehr schwer.

    Eine Rechnungskopie erhalte ich vom Verkäufer auch nicht....

    Bringt es was, sich direkt an FK zu wenden und es schwarz auf weis zu bekommen, dass dieses eine Falschaussage vom Verkäufer ist?

  10. #9
    Avatar von vr6biene
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    Hi hast du es bei nem Händler gekauft bei ebay ? Oder von privat ????
    Wenn von privat dann wirst du da wohl nicht viel machen können !!!!
    ...
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    ...
    Zitat Zitat von terra-tuner Beitrag anzeigen
    Wir sollten mal einen E-Bay Thread eröffnen, wo jeder seine schlechten Erfahrungen einschreibt! Der is in einer Stunde bei 5000 Einträgen!

    Sorry, aber das is ja mal wieder ein typisches Beispiel für absolute Abzocke oder?
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    MfG

    Ja das wär mal was ..... !!! Das ist halt mittlerweile ebay ...
    Geändert von vr6biene (12.10.2007 um 14:37 Uhr) Grund: Automatische Beitragszusammenführung
    Phantasie ist wichtiger als Wissen. Denn Wissen ist begrenzt !

  11. #10
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    Avatar von SannSpeed
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    Zitat Zitat von vr6biene Beitrag anzeigen
    Hi hast du es bei nem Händler gekauft bei ebay ? Oder von privat ????
    Wenn von privat dann wirst du da wohl nicht viel machen können !!!!
    ...
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    ...



    Ja das wär mal was ..... !!! Das ist halt mittlerweile ebay ...
    natürlich kann man da was machen!
    wenn die artikelbeschreibung nicht mit dem produkt übereinstimmt kann man die ware zurückgebenund das geld einfordern.
    das ist ja dann sowas wie betrug oder irreführung!

    man geht einen kaufvertrag ein - und auch wenn der verkäufer die gewährleistung ausschließt ist er trotzdem verpflichtet eine ware gemäß beschreibung zu liefern!!!!

  12. #11

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    Nein von einem Händler.....der sich aber aufführt wie ein Amateur!

  13. #12
    Avatar von vr6biene
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    Zitat Zitat von SannSpeed Beitrag anzeigen
    natürlich kann man da was machen!
    wenn die artikelbeschreibung nicht mit dem produkt übereinstimmt kann man die ware zurückgebenund das geld einfordern.
    das ist ja dann sowas wie betrug oder irreführung!

    man geht einen kaufvertrag ein - und auch wenn der verkäufer die gewährleistung ausschließt ist er trotzdem verpflichtet eine ware gemäß beschreibung zu liefern!!!!
    ja wenn das mal so leicht wäre !!! Der VK kann genau so gut sagen das er sich vertan hat mit der angabe und schon stehst du da !! Selbst mit Anwalt kann man dabei nicht viel machen !!!

    Aber da er es ja von nem Händler gekauft hat ist er verpflichtet es zurück zunehemn.
    ...
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    ...
    Zitat Zitat von Unimatrix01 Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die schnellen Antworten......
    Hier haben aber einige nichts zu arbeiten....
    Ich habe das Fahrwerk von einem Kollegen ersteigern lassen. Da ich erstens keine Zeit habe und zweitens nicht das Fachwissen, um einfach mal so 250 Euro aus dem Fenster zu hauen. Das es jetzt doch so gekommen ist -

    Das größte Problem wird sicherlich sein, dass es schon im Juli gekauft wurde. Ich aber nie Zeit hatte, es einbauen zu lassen. Ich arbeite in einem 3Schicht Betrieb und da die Zeiten mit der Werkstatt immer abzusprechen ist sehr schwer.

    Eine Rechnungskopie erhalte ich vom Verkäufer auch nicht....

    Bringt es was, sich direkt an FK zu wenden und es schwarz auf weis zu bekommen, dass dieses eine Falschaussage vom Verkäufer ist?
    Habe gerade erst gelesen das es im Juli schon war. Dann hast du natrülich n problem da der Händler nicht mehr verpflichtet ist dieses zurück zu nehmen.
    Geändert von vr6biene (12.10.2007 um 17:37 Uhr) Grund: Automatische Beitragszusammenführung
    Phantasie ist wichtiger als Wissen. Denn Wissen ist begrenzt !


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