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Unterbodenbeleuchtung
  1. #1

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    Standard Unterbodenbeleuchtung

    Servus an alle,

    ich möcht mir an mein Ibi 6L ne Unterbodenbeleuchtung dran bauen... ist ja nicht erlaubt laut STVZO (soweit ich weiss).

    bin auf ein netten Artikel in enm Tuning Shop gestoßen

    DTS Tuning


    was haltet ihr davon?

    würde etwas passieren wenn mich die Polizei anhalten würden und ich die Dinger aus hätte??? und wenn ja mit welchen Strafen kann man rechnen(bin Fahranfänger 18Jahre alt) weil die teile ja eine Funk Vernbedinung haben..

    meine Überlegung ist halt einfach die Dinger Dran zu machen und mithilfe der Funkvernbedinung an/auszuschlaten....

    ihr wists ja die Straßen wo keine Polizei ist Parkplätze etc an und dann wo erhötes risiko ist aus

    übern Feedback wäre ich froh

    Gruß

  2. # ADS
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  3. #2
    Avatar von dennis1601
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    also soweit ich informiert bin sind unterbodenbeleuchtungen nur für Showzwecke erlaubt (im Stand) also wenn die dinger aus sind dürfte normal nix passieren ..... aber weiß ich auch nicht 100%
    Astra GTC Sport 1,6 Ids,206CC 1,6

  4. #3
    TF-Experte Avatar von ZB666
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    such dich mal durchs Forum, dazu gab es schon einige Beiträge!!
    Hallo vom Team Ü40
    Zafi A Bj 01 + Astra GTC Bj 10

  5. #4
    Avatar von MR.LT
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    Solange du die während der Fahrt aus, wird dich niemals jmd. anhalten.

    Baust dir dazu nen schalter vorne in die Konsole rein ( kann ja auch nen einfacher Kippschalter sein ) und dann kannste es selber regulieren....
    Follow me, if you can...


    MFG


    MR.LT

  6. #5
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    na ma langsam mit de pferde
    erstmal, ist eine ubb immer verboten im öffentlichen straßenverkehr.
    selbst ausgeschaltet hast du sie im öffentlichen straßenverkehr.
    es macht also keinen wirklichen unterschied ob ein oder ausgeschaltet, dass vorhandensein zählt.

    laut gesetz sind alle veränderungen an lichttechnischen einrichtungen des Fahrzeuges verboten.
    da ne ubb ja leuchtet ist das also ne veränderung.

    im zweifelsfall kommt es auf die polizisten an, was dir für sanktionen entgegenschlagen.
    hast du viel glück bekommst ne mängelkarte und musst zum tüv.
    warscheinlich wirst du aber vor ort die ubb abbauen dürfen und sie wird eingezogen.
    mit pech oder wenn die ubb nicht abbaubar ist wird dir vorort die karre ausm verkehr gezogen und du darfst die kosten tragen fürs abschleppen ect.

    dazu kommt die grade als fahranfänger saftige geldstrafe + punkte + nachschulung (kostet auch geld) + probezeitverlängerung auf 4 jahre.

    solltest du dazu einen unfall haben (und du musst nichtmal schuld haben), dann besteht immer die möglichkeit, dass deine gegenseite die fahrtüchtigkeit deines fahrzeuges beanstandet und deine versicherung dich in regress nimmt. (dann darfst du alles selber zahlen und bei nem personenschaden wirds verdammt teuer)

    das alles für ein paar bunte lämpchen unterm auto sind das meiner meinung nach nicht wert.


    wir haben zwar viele themen dazu, dieses "wenn se aus sind kann nix passieren" konnte ich aber so nicht stehen lassen.

    p.s. ubb ist kein kavaliersdelikt sondern du bekommst dafür verdammt harte strafen. (manche sagen zu recht )
    MfG Johannes

    Verdammt, Alkohol und Tabak Zuschuss aus Hartz4-Regelsatz gestrichen.
    Wenigstens gibts zum Ausgleich 2,99 mehr für Mineralwasser


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