Da es hier beinahe täglich zu Diskussionen kommt ob offene Luftfilter nun in Verbindung mit einem Sportauspuff erlaubt sind schreibe ich jetzt mal was dazu. Hoffe dann ist es auch dem letzten klar, die meisten wissen es ja schon.
Offener Luftfilter:
Wird ein offener Luftfilter verbaut muss dieser eingetragen werden. Besitzt der Filter ein Teilegutachten reicht eine Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO, besitzt er kein Teilegutachten muss eine Einzelabnahme gemäß §21 StVZO durchgeführt werden. Der Luftfilter muss eine Kennzeichnung haben um ihn somit später in der Kontrolle identifizieren zu können.
Sportauspuff:
Hierfür wird ebenfalls ein Gutachten benötigt. Beim Teilegutachten wird zusätzlich eine Änderungsabnahme durchgeführt. Teile mit europäischer Genehmigung oder mit ABE müssen nicht eingetragen werden.
Kombination beider Teile:
Werden sowohl ein offener Luftfilter als auch ein Sportauspuff verbaut muss eine Kombinationseintragung durchgeführt werden. Somit ist es nicht ausreichend den Luftfilter eintragen zu lassen wenn der Auspuff eine E-Nummer besitzt.
Die Eintragung erfolgt gemäß §21 StVZO. Korrekterweise muss hier eine FAHRgeräuschmessung durchgeführt werden. Diese ist sehr aufwändig.
Ebenfalls bringt folgender Trick nichts:
Abnahme des offenen Luftfilters mit Serienanlage, dann Ausbau des offen Filters und Abnahme der Sportauspuffanlage mit dem originalen Luftfilter.
Bei der späteren Kontrolle sind zwar beide Teile eingetragen aber es fehlt der Verweis, dass es sich um eine Kombinationseintragung handelt.
Somit ist die Betriebserlaubnis ebenfalls erloschen!
Hoffe ich habe jetzt nichts vergessen.



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